PSA-Pflicht auf der Baustelle: Was Handwerker wissen müssen

Sicherheit & PSA

Sicherheit & PSA · 15. Apr 2026 · 2 Min. Lesezeit

Helm, Sicherheitsschuhe, Warnweste — Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist auf Schweizer Baustellen kein Gag, sondern gesetzliche Pflicht. Wir erklären was SUVA und EKAS verlangen.

Die rechtliche Grundlage

Die Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (BauAV) und die SUVA-Regeln sind für jeden Schweizer Bau- und Handwerksbetrieb bindend. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ausreichende PSA zur Verfügung zu stellen und die Mitarbeiter im Gebrauch zu schulen.

Standard-PSA auf der Baustelle

Je nach Gewerk und Arbeitssituation gehören mindestens dazu:

  • Sicherheitshelm (EN 397) — Pflicht auf allen Bauarbeiten mit Gefahr durch herabfallende Teile
  • Sicherheitsschuhe S3 — Zehenschutz 200 Joule, durchtrittsichere Sohle, rutschhemmend
  • Warnweste (EN ISO 20471) — auf Baustellen mit Fahrzeugverkehr zwingend
  • Schutzhandschuhe — je nach Tätigkeit (Schnittschutz, Chemikalienschutz)
  • Gehörschutz — ab 85 dB(A) Lärmbelastung
  • Atemschutz — bei Staub, Schleifarbeiten, Schadstoffen
  • Schutzbrille — bei Schleif-, Bohr- oder Schweissarbeiten

Spezielle PSA je nach Gewerk

Absturzsicherung (Dachdecker, Zimmerer, Gerüstbauer)

Arbeiten über 2 Meter Höhe benötigen Absturzsicherung: Auffanggurt, Verbindungsmittel, Anschlagpunkte. Die Ausrüstung muss jährlich geprüft werden.

Elektriker

Zusätzlich isolierende Handschuhe, nicht leitende Werkzeuge, spannungsprüfgerät. Bei Arbeiten unter Spannung: Gesichtsschutz gegen Lichtbogen.

Schweisser

Schweisserhelm, Lederschürze, Schweisserhandschuhe, flammhemmende Kleidung.

Ablaufdatum — PSA ist nicht ewig haltbar

Viele Handwerker übersehen, dass PSA ein Verfalldatum hat:

PSATypische Lebensdauer
Sicherheitshelm5 Jahre ab Ausgabe (bei intensiver UV-Belastung kürzer)
Sicherheitsschuhe2-3 Jahre bei täglicher Nutzung
Auffanggurt5-10 Jahre, bei Sturz sofort ausmustern
SchutzhandschuheBei sichtbarem Verschleiss wechseln

Ein Helm der 10 Jahre alt ist, erfüllt die Schutzwirkung nicht mehr — UV-Strahlung macht den Kunststoff spröde. Bei einer SUVA-Kontrolle wird das bemängelt.

PSA-Dokumentation — was musst du nachweisen?

Als Arbeitgeber solltest du pro Mitarbeiter dokumentieren:

  • Welche PSA wurde wann ausgegeben?
  • Einweisung im Gebrauch erfolgt (Datum, Unterschrift)?
  • Ablaufdatum / nächste Prüfung?

Bei digitalen Tools wie Baurapport.ch kannst du PSA als eigene Artikel-Kategorie führen und den Mitarbeitern zuordnen — mit automatischer Ablauf-Erinnerung.

Was passiert bei Verstössen?

  • Arbeitgeber: Bussen bis CHF 5'000 pro Verstoss, bei Unfall Haftungsprozesse
  • Mitarbeiter: keine unmittelbaren Sanktionen, aber bei Unfall reduzierte Versicherungsleistung möglich
  • Bei schwerem Unfall: strafrechtliche Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung möglich

Fazit

PSA ist kein Kostenfaktor, sondern Unfallprävention. Ein digitales PSA-Management hilft den Überblick zu behalten — welche Mitarbeiter welche Ausrüstung haben und wann sie ersetzt werden muss. Das schützt die Mitarbeiter und den Betrieb.

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