Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Baurapport

Stand: 03.10.2026  ·  Anbieter: Baurapport — builtbyselimi, 9470 Buchs SG

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Betreiber (nachfolgend „Baurapport" oder „wir") und den Nutzern (nachfolgend „Kunde" oder „du") der unter baurapport.ch bereitgestellten Software-as-a-Service-Plattform. Mit der Registrierung eines Accounts akzeptierst du diese AGB in der zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Fassung.

2. Leistungsbeschreibung

Baurapport stellt eine webbasierte Plattform zur Verfügung, über die Schweizer Handwerksbetriebe folgende Funktionen nutzen können:

  • Baustellen-Verwaltung mit Status-, Fortschritts- und Zeitraum-Tracking
  • Mobile Stundenerfassung für Mitarbeiter (normale Stunden, Überstunden, Reisezeit, Pikettzeit)
  • Digitale Tagesrapporte mit Stunden, Material (verbraucht/nachbestellen), Fotos, Notizen
  • Lager- und Artikel-Verwaltung mit Bestandsführung und Nachbestell-Liste
  • Dokumenten-/Plan-Upload pro Baustelle
  • Mitarbeiter-Verwaltung mit E-Mail-Einladungen und Rollen
  • PDF-, CSV- und Excel-Exporte (u.a. Rapporte, Stunden, Arbeitszeit, Baustellen, Kunden, Rechnungen, Mitarbeiter)
  • Installierbare Progressive Web App (PWA) für iOS und Android

Der Funktionsumfang wird laufend weiterentwickelt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Funktionsumfang zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

3. Registrierung & Nutzerkonto

Die Nutzung von Baurapport setzt eine Registrierung voraus. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung wahrheitsgemässe und vollständige Angaben zu machen (insbesondere zu Firmenname, E-Mail-Adresse und Kontakt).

Zugangsdaten (E-Mail und Passwort) sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde haftet für alle Aktivitäten, die über seinen Account erfolgen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Betreiber umgehend zu informieren.

4. Testphase & Abonnement

Kostenlose Testphase: Jeder neue Account erhält 14 Tage kostenlosen Vollzugriff ab Registrierung, ohne Angabe von Zahlungsdaten. Wird bis dahin kein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen, endet der Zugang zur App; für die Daten gilt Ziffer 6.

Kostenpflichtige Abonnements: Nach der Testphase kann der Kunde ein Abonnement abschliessen. Die aktuellen Preise und Leistungen werden auf baurapport.ch ausgewiesen bzw. dem Kunden vor Abschluss mitgeteilt. Abrechnung erfolgt monatlich oder jährlich im Voraus. Das Abonnement verlängert sich automatisch um die jeweils gewählte Laufzeit (Monat bzw. Jahr), sofern es nicht vor Ablauf der laufenden Periode gekündigt wird.

Zahlungsabwicklung: erfolgt über Stripe (Kreditkarte). Wir speichern keine Zahlungsdaten.

Kündigung: Abonnements können jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode über den Account gekündigt werden; die Kündigung wird per E-Mail bestätigt. Bereits bezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet. Mit dem Ende der Periode endet der Zugang zur App; für die Daten gilt Ziffer 6.

Auflösung der Firma: Der Chef kann die Firma jederzeit in den Firmendaten auflösen. Damit enden ein laufendes Abonnement und der Zugang zur App für alle Benutzer der Firma sofort; bereits bezahlte Beträge werden auch für den Rest der Periode nicht zurückerstattet. Für die Daten gilt Ziffer 6. Bis zur Löschung kann der Chef die Auflösung zurücknehmen; ein beendetes Abonnement muss er danach neu abschliessen.

5. Nutzerpflichten

Der Kunde verpflichtet sich:

  • Die Plattform nur für rechtmässige Zwecke im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit zu nutzen
  • Keine Inhalte hochzuladen, die gegen geltendes Recht, Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter verstossen
  • Keine Schadsoftware, Skripte oder Massnahmen einzusetzen, die den Betrieb der Plattform beeinträchtigen
  • Die Plattform nicht zu reverse-engineeren, zu dekompilieren oder eigene Dienste darauf aufzusetzen
  • Seine Datenschutzpflichten gegenüber den eigenen Mitarbeitern einzuhalten (z.B. Information über Zeiterfassung)
  • Bei missbräuchlicher Nutzung durch Mitarbeiter einzuschreiten und uns zu informieren

6. Daten des Kunden & Datenverlust

Alle vom Kunden eingegebenen Daten (Baustellen, Rapporte, Mitarbeiter, Lager etc.) gehören dem Kunden. Der Betreiber erhält lediglich ein einfaches Nutzungsrecht, soweit es für den Betrieb der Plattform erforderlich ist.

Endet der Zugang zur App — nach einer Kündigung mit dem Ende der bezahlten Periode, nach Ablauf der Testphase ohne Abonnement oder mit der Auflösung der Firma —, bleibt während 30 Tagen die Seite «Eure Daten» erreichbar. Dort kann der Kunde seine Daten als PDF, CSV oder Excel herunterladen (Rapporte, Stunden, Arbeitszeit, Baustellen, Kunden, Rechnungen, Mitarbeiter); alle übrigen Funktionen sind gesperrt. Vor der Löschung warnen wir per E-Mail; gelöscht wird frühestens 14 Tage nach der ersten Warnung. Danach löschen wir alle Daten des Kunden vollständig und unwiderruflich, einschliesslich hochgeladener Dateien, Fotos und Benutzerkonten. Eine Wiederherstellung ist ausgeschlossen.

Übergangsbestimmung: Für Kunden, die sich vor dem 03.10.2026 registriert und ein Abonnement bezahlt haben, gilt bis auf Weiteres die bisherige Frist von 90 Tagen nach Vertragsende. Den Wechsel auf 30 Tage kündigen wir ihnen mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail an (Ziffer 11); wer vor dem angekündigten Stichtag kündigt, behält die 90 Tage. Für die Auflösung der Firma gilt immer die Frist von 30 Tagen.

Backup-Strategie: Wir erstellen täglich automatische Backups aller Kundendaten. Backups werden 30 Tage aufbewahrt und liegen am Server-Standort Schweiz (Infomaniak). Als Zielgrössen gelten ein maximaler Datenverlust von einem Arbeitstag (Recovery Point Objective) und eine Wiederherstellungszeit von 48 Stunden nach Schadensfeststellung (Recovery Time Objective). Ein rechtlich verbindlicher Anspruch auf die Einhaltung dieser Zielgrössen besteht nicht. Nach der endgültigen Löschung sind die Daten deshalb noch längstens 30 Tage in diesen Sicherungen enthalten; wir stellen daraus keine gelöschte Firma wieder her.

Mitverantwortung des Kunden: Trotz sorgfältiger Backups ist der Kunde verpflichtet, für geschäftskritische Daten (insbesondere Rapporte und Stundenabrechnungen relevant für Buchhaltung, GAV, SUVA) in regelmässigen Abständen eigene Kopien in Form von PDF- oder Excel-Exporten zu erstellen und extern sicher abzulegen.

Grenzen der Wiederherstellbarkeit: Bei Datenverlust durch höhere Gewalt (siehe Ziffer 8), Cyberangriffe, Verschulden Dritter oder grob fahrlässiges Verhalten des Kunden (z.B. Weitergabe der Zugangsdaten, versehentliches Löschen eigener Daten) ist eine vollständige Wiederherstellung nicht garantiert. Eine Wiederherstellung einzelner, vom Kunden selbst gelöschter Datensätze aus dem Backup ist nur innerhalb der 30-tägigen Aufbewahrungsfrist und gegen angemessenen Aufwandsersatz möglich.

Aufbewahrungspflichten: Baurapport ist kein Archiv. Für die Aufbewahrung seiner Geschäftsunterlagen (z.B. Geschäftsbücher und Buchungsbelege während 10 Jahren nach Art. 958f OR, Arbeitszeitnachweise während 5 Jahren nach Art. 73 ArGV 1) ist der Kunde selbst verantwortlich und lädt sie rechtzeitig herunter. Nach der Löschung bewahren wir nur auf, was wir selbst aufbewahren müssen: unsere Rechnungen an den Kunden samt Zahlungsnachweisen (10 Jahre, Art. 958f OR). Sie enthalten Firmenname, Anschrift und Kontakt sowie die verrechneten Leistungen, aber keine Daten aus der App.

Auftragsbearbeitung: Für Personendaten, die der Kunde in Baurapport erfasst (z.B. über seine Mitarbeiter oder Kunden), ist er Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzgesetzes (DSG). Wir bearbeiten sie als Auftragsbearbeiter (Art. 9 DSG) nur, um unsere Leistungen zu erbringen, und nach den Weisungen des Kunden, die er durch die Nutzung der Plattform erteilt. Wir treffen angemessene Massnahmen zur Datensicherheit (Art. 8 DSG) und melden dem Kunden eine Verletzung der Datensicherheit so rasch als möglich (Art. 24 Abs. 3 DSG). Der Kunde genehmigt den Beizug der in der Datenschutzerklärung genannten Dienstleister; über neue informieren wir vorgängig, der Kunde kann dann widersprechen und den Vertrag kündigen. Nach Vertragsende stellen wir die Daten wie in dieser Ziffer beschrieben zum Herunterladen bereit und löschen sie danach.

7. Verfügbarkeit & Wartung

Wir sind bestrebt, eine Verfügbarkeit von 99% im Jahresmittel zu gewährleisten. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster sowie höhere Gewalt, Störungen beim Hosting-Provider oder bei Internetdienstleistern.

Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in Randzeiten (Wochenende, Nacht) durchgeführt und vorab angekündigt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit besteht nicht.

8. Höhere Gewalt

Der Betreiber haftet nicht für Leistungsverzögerungen, Leistungsausfälle oder Datenverluste, die durch höhere Gewalt oder Ereignisse ausserhalb seines zumutbaren Einflussbereichs verursacht werden. Als höhere Gewalt gelten insbesondere:

  • Naturkatastrophen, Brand, Überschwemmung, Blitzschlag, Erdbeben
  • Krieg, Aufruhr, Terrorakte, behördliche Anordnungen und Sanktionen
  • Pandemien, Epidemien, Quarantäne- und Lockdown-Massnahmen
  • Streiks, Aussperrungen, Arbeitskämpfe bei Dienstleistern oder Zulieferern
  • Grossflächige Störungen bei Strom-, Telekommunikations- oder Internet-Infrastruktur
  • Ausfälle, Angriffe (DDoS, Ransomware) oder Datenverluste beim Hosting-Provider oder bei eingesetzten Drittdiensten (z.B. Stripe, Infomaniak)
  • Gesetzliche oder regulatorische Änderungen, die den Betrieb der Plattform erschweren oder verunmöglichen

Der Betreiber informiert den Kunden unverzüglich über das Eintreten eines solchen Ereignisses, soweit dies technisch möglich ist, und ist bestrebt, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.

Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Bereits im Voraus bezahlte Beträge für den verbleibenden Abrechnungszeitraum werden anteilig zurückerstattet.

9. Haftung

Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Insbesondere haften wir nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsausfälle oder Datenverluste — auch nicht, wenn wir auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden.

Die Gesamthaftung aus diesem Vertrag ist auf die Summe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten bezahlten Abonnementgebühren beschränkt. In der kostenlosen Testphase besteht keine Haftung.

Baurapport ersetzt nicht die ordnungsgemässe Buchhaltung oder die SUVA-/GAV-Konformität. Für die korrekte Zeiterfassung und Rapportierung gemäss geltendem Arbeitsrecht ist der Kunde selbst verantwortlich.

10. Kündigung & Account-Sperrung

Wir behalten uns vor, Accounts ohne Vorankündigung zu sperren oder zu löschen bei:

  • Schwerwiegendem oder wiederholtem Verstoss gegen diese AGB
  • Missbrauch der Plattform zu rechtswidrigen Zwecken
  • Zahlungsverzug bei kostenpflichtigen Abonnements
  • Ablauf der Fristen nach Ziffer 6 (Löschung mit Vorwarnung per E-Mail)

Die ordentliche Kündigung durch den Kunden ist jederzeit über den Account oder per E-Mail an info@baurapport.ch möglich; für die Auflösung der Firma gilt Ziffer 4.

11. Änderungen der AGB

Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die neuen AGB als akzeptiert. Im Widerspruchsfall kann der Kunde den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen. Bereits laufende Fristen werden durch eine Änderung nicht verkürzt.

12. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Normen.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist 9470 Buchs SG, Schweiz.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.