Zeiterfassung & GAV

Pikettdienst: Was zählt als Arbeitszeit?

Wer auf Abruf bereitsteht, arbeitet nicht die ganze Zeit. Wann Pikett Arbeitszeit ist, wie oft es erlaubt ist und wie du Einsätze sauber erfasst.

19. Okt 2026 · 3 Min. Lesezeit

Was Pikett ist

Beim Pikettdienst hält sich ein Mitarbeiter neben der normalen Arbeit für allfällige Einsätze bereit — für die Behebung von Störungen, die Hilfe in Notsituationen, Kontrollgänge oder ähnliche Sonderereignisse (Art. 14 Abs. 1 ArGV 1). Im Handwerk ist das zum Beispiel der Notfalldienst bei Heizung, Sanitär oder Elektro.

Im Betrieb: die ganze Zeit ist Arbeitszeit

Wird der Pikettdienst im Betrieb geleistet, ist die gesamte zur Verfügung gestellte Zeit Arbeitszeit (Art. 15 Abs. 1 ArGV 1).

Ausserhalb: nur der Einsatz zählt

Wird der Pikettdienst ausserhalb des Betriebs geleistet, zählt die Zeit nur, soweit der Mitarbeiter tatsächlich zur Arbeit herangezogen wird — dazu die Wegzeit zu und von der Arbeit (Art. 15 Abs. 2 ArGV 1). Wer nachts zu einem Rohrbruch fährt, erfasst also Hinfahrt, Einsatz und Rückfahrt; die Stunden zuhause davor nicht.

Wie oft Pikett erlaubt ist

  • Höchstens an sieben Tagen in vier Wochen. Nach dem letzten Pikettdienst darf der Mitarbeiter zwei Wochen lang nicht mehr aufgeboten werden (Art. 14 Abs. 2 ArGV 1).
  • Ausnahmsweise an höchstens 14 Tagen in vier Wochen — wenn Grösse und Struktur des Betriebs nicht genug Leute für die normale Einteilung hergeben und es im Durchschnitt eines Kalenderjahres nicht mehr als fünf Einsätze pro Monat gibt (Art. 14 Abs. 3 ArGV 1).
  • Kurzfristige Änderungen am Pikettplan bei Mitarbeitern mit Familienpflichten nur mit deren Einverständnis und nur, wenn für den Betrieb keine andere Lösung zumutbar ist (Art. 14 Abs. 4 ArGV 1).

Und die Entschädigung?

Art. 14 und 15 ArGV 1 sagen, was als Arbeitszeit zählt. Wie die Bereitschaft selbst entschädigt wird, steht im Arbeitsvertrag oder im GAV deines Gewerbes.

Pikett sauber erfassen

Einsatz und Wegzeit gehören in die Arbeitszeit. In Baurapport.ch erfassen deine Leute sie im Rapport als eigene Stundenart Pikettzeit (Bereitschaft / auf Abruf), getrennt von Normal, Überstunden und Reisezeit. Die Pikettzeit erscheint in den Exporten und lässt sich auf der Rechnung als eigene Position verrechnen.

Mehr zur Pflicht, die Arbeitszeit zu erfassen, im Artikel Arbeitszeiterfassung in der Schweiz, zu Überstunden im Artikel Überstunden oder Überzeit?

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Häufige Fragen

Zählt die Fahrt zum Piketteinsatz als Arbeitszeit?

Ja. Beim Pikett ausserhalb des Betriebs ist die Wegzeit zu und von der Arbeit an die Arbeitszeit anzurechnen (Art. 15 Abs. 2 ArGV 1).

Ist Pikett zuhause Arbeitszeit?

Nur soweit der Mitarbeiter tatsächlich zur Arbeit herangezogen wird, samt Wegzeit — nicht das Warten (Art. 15 Abs. 2 ArGV 1).

Wie oft darf jemand Pikett haben?

Höchstens an sieben Tagen in vier Wochen, danach zwei Wochen nicht (Art. 14 Abs. 2 ArGV 1). Die Ausnahme mit bis zu 14 Tagen regelt Art. 14 Abs. 3 ArGV 1.

Quellen: Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), Art. 14 und 15. Stand Oktober 2026.