Die Antwort steht im GAV
Das Gesetz kennt keine besondere Regel für die Fahrt zur Baustelle. Massgebend ist der Gesamtarbeitsvertrag deines Gewerbes — und die Regeln unterscheiden sich deutlich.
Bauhauptgewerbe (LMV)
Der Weg zum und vom Arbeitsort gilt nicht als Arbeitszeit (Art. 25 Abs. 2 LMV). Für die Reisezeit ab der Sammelstelle sieht der LMV eine eigene Regelung vor (Art. 49 LMV) — diese Bestimmung ist allerdings nicht allgemeinverbindlich erklärt und gilt nur für Betriebe, die dem Verband angehören.
Gebäudetechnik
Die Fahrt vom Einstellungsort zum Einsatzort und zwischen den Einsatzorten ist bezahlte Arbeitszeit; der Weg von zu Hause zum Einstellungsort nicht. Fährt der Mitarbeiter direkt von zu Hause zur Baustelle, zählt nur die Zeit über seinen üblichen Arbeitsweg hinaus — oder, wenn der Betrieb die Rayon-Lösung gewählt hat, die Zeit über 15 Minuten ab dem Einstellungsort. Bezahlte Fahrten müssen als Arbeitszeit erfasst werden (GAV Gebäudetechnik, Art. 25.5–25.9).
Elektro
Die Fahrt vom Betrieb zur Baustelle ist Arbeitszeit. Fährt der Mitarbeiter direkt von zu Hause, zählt die Mehrzeit gegenüber seinem Weg zum Betrieb (GAV Elektro, Art. 27).
Schreiner
Reisezeit ausserhalb der Werkstatt ist Arbeitszeit; bei Direktfahrt zählt die Mehrzeit (GAV Schreinergewerbe, Art. 11). Auf Reisezeit ist kein Überstundenzuschlag zu bezahlen (Art. 13).
Warum die Reisezeit getrennt gehört
Weil sie je nach GAV anders bezahlt und gezählt wird, sollte die Reisezeit immer als eigene Zeile erfasst werden — nicht vermischt mit der Arbeitszeit auf der Baustelle. So kann der Lohn sie richtig abrechnen und der Auftraggeber sieht auf der Regierechnung, was Fahrt und was Arbeit war.
In Baurapport.ch ist die Reisezeit eine eigene Stundenart im Rapport. Auf Wunsch erfassen deine Leute zusätzlich die Fahrt mit Fahrzeug und Kilometern.
Häufige Fragen
Zählt die Reisezeit zur Überzeit?
Im Bauhauptgewerbe zählen Arbeits- und Reisezeit über 50 Stunden pro Woche zusammen als Überzeit (Art. 28 Abs. 2 LMV). Mehr im Artikel Überstunden oder Überzeit.
Und wenn kein GAV gilt?
Dann zählt, was im Arbeitsvertrag steht. Klare Regeln vorab ersparen Streit.
Muss die Fahrt auf den Regierapport?
Wenn sie dem Auftraggeber verrechnet wird, ja — getrennt von der Arbeitszeit. Unsere Regierapport-Vorlage sieht das vor.
Quellen: LMV 2026–2031, Art. 25, 28, 49 · GAV Gebäudetechnik 2025–2028, Art. 25.6–25.9 · GAV Elektro 2026–2029, Art. 27 · GAV Schreinergewerbe 2022–2025, Art. 11 und 13. Stand Oktober 2026.