Zeiterfassung & GAV

Reisezeit auf dem Bau: Ist die Fahrt Arbeitszeit?

Ob die Fahrt zur Baustelle Arbeitszeit ist, regelt der GAV, je nach Gewerbe verschieden. Der Überblick für Bau, Gebäudetechnik, Elektro und Schreiner.

2. Okt 2026 · 2 Min. Lesezeit

Die Antwort steht im GAV

Das Gesetz kennt keine besondere Regel für die Fahrt zur Baustelle. Massgebend ist der Gesamtarbeitsvertrag deines Gewerbes — und die Regeln unterscheiden sich deutlich.

Bauhauptgewerbe (LMV)

Der Weg zum und vom Arbeitsort gilt nicht als Arbeitszeit (Art. 25 Abs. 2 LMV). Für die Reisezeit ab der Sammelstelle sieht der LMV eine eigene Regelung vor (Art. 49 LMV) — diese Bestimmung ist allerdings nicht allgemeinverbindlich erklärt und gilt nur für Betriebe, die dem Verband angehören.

Gebäudetechnik

Die Fahrt vom Einstellungsort zum Einsatzort und zwischen den Einsatzorten ist bezahlte Arbeitszeit; der Weg von zu Hause zum Einstellungsort nicht. Fährt der Mitarbeiter direkt von zu Hause zur Baustelle, zählt nur die Zeit über seinen üblichen Arbeitsweg hinaus — oder, wenn der Betrieb die Rayon-Lösung gewählt hat, die Zeit über 15 Minuten ab dem Einstellungsort. Bezahlte Fahrten müssen als Arbeitszeit erfasst werden (GAV Gebäudetechnik, Art. 25.5–25.9).

Elektro

Die Fahrt vom Betrieb zur Baustelle ist Arbeitszeit. Fährt der Mitarbeiter direkt von zu Hause, zählt die Mehrzeit gegenüber seinem Weg zum Betrieb (GAV Elektro, Art. 27).

Schreiner

Reisezeit ausserhalb der Werkstatt ist Arbeitszeit; bei Direktfahrt zählt die Mehrzeit (GAV Schreinergewerbe, Art. 11). Auf Reisezeit ist kein Überstundenzuschlag zu bezahlen (Art. 13).

Warum die Reisezeit getrennt gehört

Weil sie je nach GAV anders bezahlt und gezählt wird, sollte die Reisezeit immer als eigene Zeile erfasst werden — nicht vermischt mit der Arbeitszeit auf der Baustelle. So kann der Lohn sie richtig abrechnen und der Auftraggeber sieht auf der Regierechnung, was Fahrt und was Arbeit war.

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Häufige Fragen

Zählt die Reisezeit zur Überzeit?

Im Bauhauptgewerbe zählen Arbeits- und Reisezeit über 50 Stunden pro Woche zusammen als Überzeit (Art. 28 Abs. 2 LMV). Mehr im Artikel Überstunden oder Überzeit.

Und wenn kein GAV gilt?

Dann zählt, was im Arbeitsvertrag steht. Klare Regeln vorab ersparen Streit.

Muss die Fahrt auf den Regierapport?

Wenn sie dem Auftraggeber verrechnet wird, ja — getrennt von der Arbeitszeit. Unsere Regierapport-Vorlage sieht das vor.

Quellen: LMV 2026–2031, Art. 25, 28, 49 · GAV Gebäudetechnik 2025–2028, Art. 25.6–25.9 · GAV Elektro 2026–2029, Art. 27 · GAV Schreinergewerbe 2022–2025, Art. 11 und 13. Stand Oktober 2026.